Stiftungszweck

Förderung der Schwächsten in unserer Gesellschaft

Gemäß der Satzung unterstützt die Ria Messer Stiftung mildtätige Projekte und Projekte der Wohlfahrtspflege. Auch Einzelfallhilfen können gewährt werden.

 

Auszug aus der Satzung

(1) Zweck der Stiftung ist die Unterstützung bestimmter Personen im Sinne des § 53 AO sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens. Der Zweck soll dadurch verwirklicht werden,

a) Personen zu helfen, die infolge körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO) …

b) unverschuldet in Not geratene Personen*, die bedürftig im Sinne des § 53 Nr. 2 Satz 3 AO sind, einmalige oder laufende Zuschüsse zu gewähren, um deren Not langfristig zu beheben oder

c) den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege oder anderen auf karitativem Gebiet tätigen steuerbegünstigten Körperschaften oder sonstigen steuerbegünstigten Einrichtungen zur Pflege und Behandlung schwerer, unverschuldeter Krankheiten durch Zuwendungen zu helfen, ihre Arbeit zu leisten. 

Die Stiftung verfolgt ihren Zweck auch durch Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die sich auf einem oder mehreren der folgenden Gebiete betätigen: Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 bzw. Nr. 2 Satz 3 AO und Förderung des Wohlfahrtswesens. 

* das sind z.B. infolge von Naturkatastrophen in Not geratene Menschen