
Verwendungsnachweis
Gemeinnützige Organisation
Über die Verwendung der Mittel hat der Mittelempfänger einer gemeinnützigen Organisation einen Verwendungsnachweis einzureichen. Dies erfolgt in aller Regel in Form eines Sachberichts (Beschreibung des Projektverlaufs, der erreichten Zwischenziele und des Ergebnisses) und einem zahlenmäßigen Bericht, d.h. einer Abrechnung der Fördermittel. Abweichungen hiervon oder zusätzliche Nachweise werden ausschließlich in der Fördervereinbarung vereinbart.
Ferner hat der Mittelempfänger nach Erhalt der Mittel eine Zuwendungsbescheinigung auszustellen, die ausweist, dass die Mittel nur für mildtätige Zwecke oder für Zwecke der Wohlfahrtspflege verwendet werden.
Einzelfallhilfen
Bei Einzelfallhilfen reichen Sie bitte die Originalrechnungen ein, so dass auf diese direkt Zahlung geleistet werden kann. Eine Überweisung von Mitteln an den Bedürftigen selbst erfolgt nicht.
Hier halten wir für Sie ein Merkblatt bereit
RMS – Hinweise Verwendungsnachweis
RMS – Verwendungsnachweis