
Bewilligung der Fördermittel
Verfahren
Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt in Form einer schriftlichen Zusage. Bei größeren Projekten erhalten Sie mit der Zusage eine Projektvereinbarung, in der ggf. auch die Einreichung von Zwischenberichten etc. geregelt ist.
Die Überweisung der Fördermittel erfolgt nach einer Zusage an gemeinnützige Organisationen entweder auf ein Verwahrkonto oder direkt an den Rechnungssteller. Bei Einzelfallhilfen erfolgt die Überweisung grundsätzlich an den Rechnungssteller direkt.
Öffentlichkeitsarbeit nach Bewilligung
Alle das Projekte betreffenden öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten müssen einen Hinweis auf die Förderung durch die Ria Messer Stiftung enthalten. Aktivitäten sind der Stiftung anzuzeigen, wobei zuvor die Genehmigung für die Verwendung des Logos einzuholen ist.