
Antragsverfahren
Antragsprüfung
Die Ria Messer Stiftung prüft nach Eingang die inhaltliche Vereinbarkeit des Antrages mit ihren satzungsgemäßen Stiftungszwecken. Wenn der Antrag ohne weitere Ergänzung dem Stiftungsrat zur Entscheidung vorgelegt werden kann, erhalten Sie einen entsprechenden Zwischenbescheid.
Die Ria Messer Stiftung ist in Ihrer Entscheidung jedoch frei. Sie unterliegt nicht dem Gleichbehandlungsanspruch und auf die Gewährung der Fördermittel besteht kein Anspruch, so dass der Rechtsweg ausgeschlossen ist.
Sitzungen finden im Mai und im November statt
6 Wochen vor dem jeweiligen Termin werden grundsätzlich keine Anfragen oder Anträge mehr für die kommende Sitzung angenommen. Bitte reichen Sie einen Antrag daher stets so früh wie möglich ein. Sollte das Antragsaufkommen insgesamt zu hoch sein, bitten wir ferner um Verständnis, dass spät eintreffende Anträge oder solche Anträge, die Rückfragen offen lassen bzw. unvollständig sind, nicht berücksichtigt werden können.